Die Selbstauskunft

Um eine Wohnung mieten zu können, ist es erforderlich dem Vermieter eine sogenannte Selbstauskunft zur Verfügung zu stellen. In der Praxis füllen daher alle Interessenten dieses Dokument aus. Grundsätzlich dürfen Vermieter dabei nur Informationen abfragen, an denen sie ein berechtigtes Interesse haben.

Zulässig und legitim sind Fragen zur Person (Name, Anschrift…), zu weiteren Personen, die in die Wohnung einziehen werden, zu Beruf und Arbeitsverhältnis sowie zur finanziellen Situation hinsichtlich Einkommen und Schuldenfreiheit. Eventuell kommen auch Fragen zur Nutzung der Wohnung auf, beispielsweise hinsichtlich Tierhaltung oder gewerblicher Nutzung.

Die Selbstauskunft dient also als Grundlage für wichtige Entscheidungen bspw. bei der Anmietung einer Wohnung, bei der Beantragung eines Kredits oder im Geschäftsleben. Der Zweck liegt darin, Transparenz zu schaffen und Vertrauen aufzubauen. Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Selbstauskunft suggeriert Seriosität und Zuverlässigkeit.

Falsche oder irreführende Angaben können schwerwiegende Folgen haben, so z.B. die Ablehnung von Kreditanträgen oder auch rechtliche Konsequenzen von Vertragsbruch bis Betrug.

Die Selbstauskunft umfasst auch meist noch zusätzliche Unterlagen, wie den Personalausweis, die letzten drei Lohnabrechnungen sowie in manchen Fällen den Arbeitsvertrag.

Im Gegensatz zur SCHUFA-Auskunft kostet eine Selbstauskunft nichts, da man diese selbst erstellt.