Sie möchten sich über eine Immobilie informieren und fordern ein Exposé an – ganz unverbindlich. Doch plötzlich sollen Sie einem Maklervertrag zustimmen? Was es damit auf sich hat, erläutern wir im Folgenden.
✅ Gesetzliche Vorgaben – Ihr Schutz steht im Vordergrund
Makler sind gesetzlich verpflichtet, Sie bereits bei der Anforderung eines Exposés über den sogenannten Maklervertrag und Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht zu informieren. Der Hintergrund: Das sogenannte Fernabsatzrecht schützt Verbraucher bei Online-Anfragen – genau wie im Onlinehandel.
Selbst wenn Sie nur Informationen anfragen oder eine Besichtigung vereinbaren, entsteht dabei juristisch bereits ein Maklervertrag. Das dient vor allem einem: Klarheit und Transparenz für beide Seiten.
Was beinhaltet dieser Vertrag?
Mit dem Maklervertrag sichern wir Ihnen unsere Dienstleistungen zu – darunter:
- Die Bereitstellung eines Exposés
- Die Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
- Weiterführende Informationen zur Immobilie
- Die Begleitung bei konkretem Kaufinteresse bis zum Notartermin
Entstehen dadurch Kosten?
Nein.
Die Anforderung eines Exposés, eine Besichtigung oder Beratungsgespräche sind für Sie kostenfrei.
Erst wenn Sie sich entscheiden, die Immobilie tatsächlich zu kaufen und ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wird, entsteht ein Anspruch auf Maklerprovision – wie im Vertrag transparent geregelt.
Warum muss ich dem Vertrag schriftlich zustimmen?
Seit Ende 2020 verlangt der Gesetzgeber bei vielen Immobilienarten – z. B. Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen – die Zustimmung in Textform, z. B. per E-Mail oder Klick auf einen Bestätigungsbutton. Das ist rechtlich notwendig, aber für Sie völlig risikofrei.
Fazit: Unverbindlich informieren – ganz ohne versteckte Kosten
Sie können ganz beruhigt ein Exposé anfordern oder einen Besichtigungstermin vereinbaren. Ihre Zustimmung zum Maklervertrag ist gesetzlich notwendig – aber sie verpflichtet Sie nicht zu einem Kauf oder zu Zahlungen. Nur bei erfolgreichem Kauf entsteht eine Provision, und das wird von Anfang an klar geregelt.
(Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.)