Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Volksbank Chemnitz Immobiliengesellschaft mbH

zur Vermarktung und Vermittlung von Immobilien (keine Vermietung)

1. Sämtliche Angebote der GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die von der GmbH weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. stammen vom Veräußerer bzw. Eigentümer. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Es obliegt daher dem Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

2. Sämtliche Angebote oder sonstige Mitteilungen sind nur für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, auch an beratende Personen oder Firmen, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der GmbH gestattet. Kommt durch die unbefugte Weitergabe ein Kaufvertrag mit einem Dritten zustande, so hat der Weitergebende Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision zu leisten. Dem Weitergebenden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Provision.

3. Ist dem Kunden eine nachgewiesene Vertragsabschlussangelegenheit bekannt, so hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, schriftlich mitzuteilen.

4. Wird ein von der GmbH angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch die GmbH erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich dieser Objekte abzulehnen.

5. Der Kunde wird die GmbH unverzüglich schriftlich über den Vertragsschluss unter Angabe des Objekts, Vertragspartners sowie des Kaufpreises unterrichten und eine Vertragsabschrift übersenden.

6. Die GmbH darf als Makler für Verkäufer und Käufer entgeltlich tätig sein und von beiden eine Provision verlangen. Die GmbH ist ferner berechtigt, den Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag sichern zu lassen.

7. Die GmbH erhält vom Auftraggeber für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung eines notariellen Kaufvertrags über das Objekt die ortsübliche Provision, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Die jeweilige Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des rechtsgültigen Vertrages. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kaufvertrag anstatt durch den Interessenten selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder sollte natürlichen oder juristischen Personen abgeschlossen wird, die zu dem Interessenten in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen stehen. Ein Provisionsanspruch entsteht ferner, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom Angebot der GmbH abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird sowie bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden.

8. Änderungen der Nebenabrede bedürften der Schriftform.

9. Erfüllungsort ist Chemnitz. Ist der Kunde Kaufmann, ist ebenfalls Chemnitz als Gerichtsstand vereinbart.