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Suchergebnisse114 Immobilien gefunden
Ein Ort für Pferde, Gäste und neue Lebensentwürfe – vielseitiges Hofanwesen bei Colditz
Haus
236,00 m² | 25 Zimmer
5.100,00 m² Grundstück
Colditz
Zwangsversteigerung - Vermietete 1Raum Wohnung in Gablenz
Wohnung
33,11 m² | 1 Zimmer
Chemnitz
Zwangsversteigerung - großzügige Villa in Adelsberg
Haus
385,00 m² | 13 Zimmer
9.036,00 m² Grundstück
Chemnitz
Zwangsversteigerung - Teile einer Privatstraße als Zuwegung zu Villa
Grundstück
59,00 m²
Chemnitz
Familienfreundliches Einfamilienhaus in wunderschöner Wohnlage
Haus
110,00 m² | 5 Zimmer
564,00 m² Grundstück
Nobitz
Ein- oder Zweifamilienhaus in Rottmannsdorf - Das entscheiden Sie
Haus
153,00 m² | 6 Zimmer
747,00 m² Grundstück
Zwickau
gemütliches Einfamilienhaus mit historischem Charakter
Haus
90,00 m² | 3 Zimmer
1.098,00 m² Grundstück
Burkhardtsdorf
Großes Einfamilienhaus mit ehemaliger Gewerbeeinheit in Mockritz
Haus
128,00 m² | 7 Zimmer
680,00 m² Grundstück
Großweitzschen
Verkauf und VermietungSie wollen eine Immobilie verkaufen?
Häufige Fragen zum Immobilienkauf
Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie mit den folgenden Kosten rechnen (prozentual vom Kaufpreis):
- Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 %)
- Grunderwerbssteuer (5,5 %)
- Grundbuchkosten (ca. 0,5 %)
- Maklerprovision (je nach Objekt unterschiedlich)
- Anfrage an einer Immobilie (Erstkontakt mit Makler)
- Unterlagenprüfung
- Durchführung der Besichtigung
- Absprache zur Finanzierung
- Erstellung des Kaufvertrages
- Beurkundung des Kaufvertrages
- Übergabe der Immobilie
Die Maklerprovision fällt mit Kaufvertragsvermittlung (Unterzeichnung des notariell beglaubigten Kaufvertrages) an.
Sofern keine spezifischen Fälligkeitsvoraussetzung vorliegen dauert es ca. 4 Wochen nach Unterzeichnung des Notarvertrages (Eintragung der Auflassungsvormerkung und Einholung der Löschungsbewilligung durch den Notar) bis zur Übergabe der Immobilien an Sie.
- Personalausweis
- Grundschuldunterlagen zur Finanzierung (kann auch zeitnah in einem sep. Termin unterzeichnet werden)
Die Schlüssel werden erst nach Kaufpreiszahlung übergeben. Erst danach dürfen Sie Ihre Immobilie eigenmächtig betreten.